Nach Abstimmung mit dem HMLU wird darum gebeten, langfristig anberaumte Drückjagdtermine nicht abzusagen. Die kommende Allgemeinverfügung wird zunächst ein Verbot für Bewegungsjagden enthalten, das mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung Gültigkeit erlangt.
Das Absagen von Drückjagden, zu denen bereits eingeladen worden ist, wäre dennoch kontraproduktiv, da sich die aktuelle Verordnungslage bis zu einem möglichen Drückjagdtermin noch ändern kann.