Rheingau-Taunus-Kreis: Bewegungs- und Erntejagden ab 13.09.2024 wieder möglich

der Rheingau-Taunus-Kreis hat heute auf der Sonderseite zur Afrikanischen Schweinepest in der rechten Spalte unter „Amtliche Bekanntmachungen“ eine Aktualisierung zur Allgemeinverfügung vom 6. August 2024 veröffentlicht.

In der heutigen Allgemeinverfügung wird u. a. angeordnet, die bisherige Regelung unter Ziffer II. 1.1.1 a) – „Die Durchführung von Bewegungsjagden und Erntejagden ist verboten.“ zu streichen.

Es wird weiterhin eine sofortige Vollziehung angeordnet. Die Allgemeinverfügung wird am morgigen Donnerstag, 12.09.2024, in der Presse bekanntgegeben und gilt ab dem Folgetag, am Freitag, 13.09.2024.

Ab Freitag, 13.09.2024, ist somit die Durchführung von Bewegungs- und Erntejagden im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung (Sperrzone I) des Rheingau-Taunus-Kreises wieder möglich.

Bitte beachten Sie die weiteren Ausführungen in der Allgemeinverfügung zur Begründung des Sachverhaltes, zur rechtlichen Würdigung sowie zu den einzelnen Ziffern der Anordnung. Eine Rechtsbehelfsbelehrung sowie rechtliche Hinweise finden Sie auf der letzten Seite der Allgemeinverfügung.

Auszug, „Zu den Anordnungen, zu Ziffer 1“:

„In der Sperrzone I ist die verstärkte Bejagung von Schwarzwild ein wesentlicher Baustein, um die Schwarzwilddichte im Gebiet deutlich zu reduzieren. Ernte- und Bewegungsjagden sind dazu insbesondere gegen Ende des Jahres ein geeignetes und erforderliches Mittel. Gleichzeitig muss gesichert sein, dass eine Versprengung von Wildschweinen aus der Sperrzone I heraus und damit das Risiko für eine Seuchenausbreitung möglichst vermieden werden.

Die Maßnahme ist geeignet, erforderlich und verhältnismäßig, um die Schwarzwilddichte zu reduzieren.“

Symbolbild: Mross/DJV

Download:

Wir danken dem Hessischen Landwirtschaftsminister Ingmar Jung, Landrat Sandro Zehner sowie allen Beteiligten im Ministerium sowie im Landkreis für die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit in dieser schwierigen Situation.

Bitte unterstützen Sie in Ihren Revieren die verstärkte Schwarzwildbejagung, um die Wirkung der Pufferzone zu gewährleisten. Bejagen Sie das Schwarzwild scharf aber waidgerecht und unter Beachtung des Elterntierschutzes.

Auf unserer Sonderseite zur Afrikanischen Schweinepest finden Sie alle bisherigen Veröffentlichungen, übersichtlich sortiert. Informieren Sie sich unter AKTUELLES über die Neuigkeiten und Aktivitäten Ihres Jagdvereins.