Aktueller Stand zur ASP, Wildsammelstelle und 6. Update des Rheingau-Taunus-Kreises

In den vergangenen Tagen wurden im Bereich von Klein-Gerau, Büttelborn und Griesheim 10-12 weitere Schwarzwildkadaver gefunden und geborgen. Nach einer Information des Veterinäramtes des Kreises Groß-Gerau sind dort zwei neue Infektionsherde entstanden. Das Kerngebiet innerhalb der Sperrzone II wurde daher deutlich erweitert. In den letzten Wochen hatte sich das Seuchengeschehen noch auf die südlichen Teile des Kreises Groß-Gerau (Biebesheim, Gernsheim) konzentriert.

Der Landesjagdverband Hessen berichtete kürzlich über die Inbetriebnahme der Saufänge als nächsten Schritt bei der ASP-Bekämpfung. Auch der Zaunbau schreitet weiter voran, wie das HMLU gestern aktuell berichtet: Hessen schließt Bau des ASP-Festzauns an der B 45 ab.

Im Rheingau-Taunus-Kreis gib es bisher KEINEN ASP-positiven Befund. Der Kreis ist somit auch nicht von den Regelungen der Sperrzone II betroffen.

Die Wildsammelstelle in Taunusstein-Bleidenstadt eröffnet am Montag, 30. September 2024. Weiter Informationen finden Sie im 6. Update des Rheingau-Taunus-Kreises (siehe unten). Damit der Betrieb der Wildsammelstelle funktionieren kann, bittet der Kreis um einen pfleglichen Umgang mit der dortigen Ausstattung und um Einhaltung der bekannten Anforderungen an Sauberkeit und Hygiene.

Wichtiger Hinweis zur Nutzung der Wildsammelstelle für Drückjagdstrecken (aus der Sperrzone I):

  • Bitte informieren Sie das Veterinäramt des RTK frühzeitig über anstehende Drückjagdtermine und mögliche Streckenerwartungen zur Kapazitätsplanung über das nachfolgende Formular: Download: Anzeigeformular Drückjagden in Sperrzone I (Anzeigepflicht, keine Genehmigung notwendig).
  • Organisieren Sie ggf. während des Treibens eine „Bergepause“, damit das bis dahin erlegte Schwarzwild bereits zum Aufbrechen an die Wildsammelstelle verbracht und dort von Ihnen versorgt werden kann. Somit können „Staus“ bei der Anlieferung in den Mittagsstunden vermieden werden.
  • Verbringen Sie bitte erlegtes Schwarzwild direkt zur Sammelstelle und verzichten Sie aus hygienischen Gründen auf ein Streckelegen mit Schwarzwild.

Ein Aufbrechen von erlegtem Schwarzwild in der Sperrzone I im Revier ist auch unter Drückjagdbedingungen nach der vorliegenden Allgemeinverfügung nicht möglich. Diesbezüglich haben wir Kontakt zum Landwirtschaftsministerium aufgenommen, auch der Kreis hat eine weitere Prüfung dieses Anliegens über das Regierungspräsidium veranlasst. Eine kurzfristige Lösung/Genehmigung kann der Kreis jedoch nach aktuellem Stand nicht in Aussicht stellen.

Video: Landrat Sandro Zehner stellt Wildsammelstelle in Bleidenstadt vor

Quelle: Youtube/Rheingau-Taunus-Kreis

6. ASP-Update des Rheingau-Taunus-Kreises

Der Rheingau-Taunus-Kreis informiert in einem Rundschreiben vom 27. September 2024 in einem 6. ASP-Update wie folgt:

Wildsammelstelle

Am Montag, den 30. September 2024 geht unsere Wildsammelstelle in Betrieb. Sie haben in Taunusstein-Bleidenstadt auf dem Gelände der Kläranlage (Vogtlandstraße 28) die Möglichkeit, erlegte Wildschweine aufzubrechen, den Aufbruch fachgerecht zu entsorgen und die Tiere im Kühlcontainer aufzuhängen. Sobald Ihnen die negativen Beprobungsergebnisse vorliegen, können Sie das Wild zur weiteren Verwertung wieder abholen. Der Zugang zur Wildsammelstelle ist rund um die Uhr mit einem Zugangscode möglich. Wenn Sie sich unter der Telefonnummer 06124/510-691 im Fachdienst Veterinär melden, wird Ihnen der Code genannt. Alternativ können Sie den Code anfordern, in dem Sie eine E-Mail an asp@rheingau-taunus.de senden. Wir bitten Sie, im Bereich der Wildsammelstelle genauso hygienisch zu arbeiten wie Sie es in Ihrer eigenen Wildkammer gewohnt sind. Reinigungs- und Desinfektionsmittel stellen wir zur Verfügung.

Drückjagden

Seit der letzten Aktualisierung der Allgemeinverfügung, dürfen Drückjagden in der Sperrzone I wieder ohne Einschränkung durchgeführt werden. Dennoch gilt, dass jedes erlegte Wildschwein unverzüglich mit einer Wildmarke gekennzeichnet werden muss und in auslaufsicheren Behältnissen zur eigenen Kühlkammer der Jagdausübungsberechtigten gebracht werden muss. Auch das Aufbrechen darf erst an diesem Ort erfolgen.
Bei vielen Drückjagden werden für diesen Zweck nicht ausreichend Kapazitäten in eigenen Wildkammern vorhanden sein. In diesem Fall können Wildschweine in die Wildsammelstelle nach Taunusstein-Bleidenstadt verbracht werden, wo sie ausgenommen und bis zum Ergebnis des ASP-Tests verbleiben können. Auch für den Aufbruch stehen Tonnen zur seuchengerechten Entsorgung parat.

Um Störungen durch Engpässe an den Aufbruchsammelstellen vorzubeugen, sind alle Drückjagden in der Sperrzone dem Veterinäramt anzuzeigen. Nutzen Sie dafür das beigefügte Formular. Wir regen auch an, bei Drückjagden regelmäßige Bergepausen vorzusehen, damit die Abläufe an der Wildsammelstelle entzerrt werden können. 
Bitte achten Sie bei den Veranstaltungen auf die Einhaltung einer guten Hygienepraxis insbesondere beim Aufbrechen von Schwarzwild, denn kleinste Blutmengen können zur Verbreitung des Virus führen. Klären Sie Jagdgäste mit Revieren in Sperrzone II und III auf, Schuhwerk und Kleidung vor Antritt der Drückjagd zu reinigen und zu desinfizieren bzw. Kleidung zuvor bei mind. 60°C zu waschen. Hunde von Treibern oder bei der Nachsuche sollten nicht unmittelbar zuvor in Restriktionsgebieten der Sperrzone II o. III eingesetzt worden sein.

Abgabe der Proben

Wenn Sie möchten, dass Ihre Probe noch am selben Tag ins Labor gefahren wird, geben Sie Ihre Proben bitte bis 7:00 Uhr an den Sammelstellen ab. In Bad Schwalbach ist 9:00 Uhr der letzte mögliche Abgabezeitpunkt für einen Transport am selben Tag.

Neue Öffnungszeiten der Aufbruch- und Kadaversammelstelle Grünau

An uns wurde mehrfach der Wunsch nach längeren und festen Öffnungszeiten für die Aufbruch- und Kadaversammelstelle Grünau herangetragen. Diesen Wunsch können wir nun erfüllen. Es gelten folgende neue Öffnungszeiten ab dem 30.09.2024:

Montag 8:00 -11:00 Uhr
Dienstag 15:00 -18:00 Uhr
Donnerstag 15:00 – 18:00 Uhr
Samstag 9:00 -12:00 Uhr


Bitte denken Sie daran, dass am 3. Oktober Feiertag ist und die Aufbruch- bzw. Kadaversammelstellen geschlossen sind.

Eine Tabelle mit den Öffnungszeiten aller Angebote finden Sie in der beigefügten Handreichung.

Angebote nur für die Jägerschaft im Rheingau-Taunus-Kreis 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Angebote der Aufbruch- und Kadaversammelstelle sowie der Wildsammelstelle nur für Personen machen können, die das Schwarzwild im Rheingau-Taunus-Kreis erlegt haben.

Abgabe des Aufbruchs in geschlossenen Müllbeuteln

Die gute Nachricht ist, dass fast alle Jägerinnen und Jäger den Aufbruch in geschlossenen Müllbeuteln entsorgen. Folgen Sie bitte alle diesem Vorbild, denn Bußgeldbescheide machen weder Ihnen noch uns Freude.

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