Nach aktuellem Stand gibt es im Rheingau-Taunus-Kreis bisher keinen Fund eines ASP-infizierten Wildschweins.
Nach dem bestätigten Fall aus Rüsselsheim (Landkreis Groß-Gerau) liegt der Rheingau-Taunus-Kreis in Teilen in der Sperrzone I., der sogenannten „Pufferzone“. Ein Jagdverbot gilt innerhalb der Pufferzone nicht. Bei einem am Wochenende (16.06.2024) gefundenen verendetem Wildschwein aus dem RTK wurden durch das Veterinäramt Proben entnommen und zur Untersuchung in das Hessische Landeslabor geschickt. Das Ergebnis war negativ.
Weitere Informationen stellt der Rheingau-Taunus-Kreis auf der Sonderseite „Afrikanische Schweinepest“ zur Verfügung.
Um ein möglichst engmaschiges Monitoring sicherzustellen und eine mögliche Viruseinschleppung schnellstmöglich zu erkennen, hat der Landkreis in einem Informationsschreiben dazu aufgefordert, ab sofort alle Wildschweine – auch gesund erlegtes Schwarzwild – zu beproben. Das Schreiben des Landkreises können Sie hier herunterladen.
Entsprechendes Probenmaterial wird kostenlos vom Veterinäramt zur Verfügung gestellt.
Der Landkreis bittet die Rheingauer Jägerschaft diesbezüglich um Unterstützung. Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass aktuell eine Ausweitung der Zahlung (Aufwandsentschädigung) für die Probenahme nach Rücksprache mit den Landesbehörden nicht vorgesehen sei.
Fragen zum aktuellen Informationsschreiben können an das speziell eingerichtete E-Mailpostfach asp@rheingau-taunus.de gerichtet werden.
Sobald uns weitere Neuigkeiten vorliegen, werden wir unsere Mitglieder per Newsletter und auf der Vereinshomepage entsprechend informieren.