Der Führungsstab “ASP-Lagezentrum” des HMLU informierte in einer rund 2,5-stündigen Informationsveranstaltung mit anschließender Diskussion über die geplanten Regelungen in der neuen Sperrzone I (Pufferzone). Die wesentlichen Vorgaben der Muster-Allgemeinverfügung, die nun von den betroffenen Landkreisen in eigenen AVV ausgearbeitet werden, enthalten Regelungen zu den folgenden Punkten:
- Verstärkte Bejagung.
- Kadaversammelstellen müssen eingerichtet sein.
- Verbot von Bewegungs- und Erntejagden.
- Jedes erlegte Wildschwein muss gemeldet werden, in auslaufsicheren Behältnissen zur Wildsammelstelle/Kühlkammer verbracht und erst dort aufgebrochen werden. Der Aufbruch muss gesammelt und darf erst nach der negativen Befundung unschädlich über die SecAnim GmbH entsorgt werden.
- Die Wildsammelstelle/Kühlkammer muss zuvor vom zuständigen Veterinäramt bestimmt und abgenommen werden.
- Es ist eine Probe zur Untersuchung auf ASP zu nehmen.
- Fallwild muss in der Sperrzone I durch sog. Bergeteams geborgen werden.
- Alle Schweinehalter haben die Haltungsform und die Anzahl der Schweine dem Veterinäramt zu melden.
Gültig werden diese AVV i. d. R. einen Tag nach Veröffentlichung. Die betroffenen Landkreise müssen zunächst noch Vorbereitungen z. B. für die Wildsammelstellen treffen. Bitte informieren Sie sich bei Ihren Landkreisen, sofern diese in der Sperrzone I liegen, über die entsprechenden Regelungen.