Steht bei Ihnen in diesem Jahr die Verlängerung Ihres Jagdscheines an?
Wir haben mit der Unteren Jagdbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises Kontakt aufgenommen und empfehlen, den Antrag auf Erstausstellung oder Verlängerung bereits jetzt (auch ohne vorliegenden Versicherungsnachweis) per E-Mail zu beantragen. Die Untere Jagdbehörde kann dann bereits alle behördlichen Auskünfte zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit einholen und benachrichtigt Sie, sobald diese vorliegen.
Empfohlenes Vorgehen für einen reibungslosen Ablauf bei der Jagdscheinverlängerung bzw. Ersterteilung:
- Klicken Sie auf den folgenden Link, um das Formular „Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines“ von der Homepage des Rheingau-Taunus-Kreises herunterzuladen: Download Formular
- Speichern Sie die angezeigte PDF-Datei auf Ihrem Computer, z. B. unter „Dokumente“ oder auf dem „Desktop“.
- Füllen Sie dann das Formular am Computer aus, speichern die Eingaben ab,
- drucken es aus und
- unterschreiben das Formular unten rechts auf der ersten Seite.
- Scannen Sie das Formular ein und senden es per E-Mail an: jagdwesen@rheingau-taunus.de .
Sobald die Sicherheitsüberprüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie eine telefonische Benachrichtigung der Unteren Jagdbehörde und können den Jagdschein dann wie gewohnt in Bad Schwalbach im Kreishaus verlängern lassen. Bringen Sie dann bitte unbedingt die Bestätigung Ihrer Jagdhaftpflichtversicherung mit!