Am Montag, 18. Dezember 2023, haben Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) und die SPD-Landesvorsitzende Nancy Faeser den Koalitionsvertrag für ihr künftiges Regierungsbündnis und die Legislaturperiode von 2024-2029 unterzeichnet. Die neue Regierung wird am 18. Januar 2024 mit ihrer Arbeit beginnen, wenn sich der neue Landtag konstituiert und der Ministerpräsident gewählt wird.
Der Landesjagdverband Hessen zeigt sich sehr erfreut, dass sich die wichtigsten Forderungen der organisierten Jägerschaft und des „Aktionsbündnis Ländlicher Raum“, das 2,5 Millionen Menschen in Hessen repräsentiert, im neuen Koalitionsvertrag wiederfinden:
“Der Landesjagdverband Hessen hat über ein Jahr gemeinsam mit den Vereinen und Hegegemeinschaften sowie den sehr engagierten Jägerinnen und Jägern dafür gearbeitet, dass die Jagd in Hessen wieder den Stellenwert erhält, den sie verdient hat.
Viele wichtigen Ziele konnten erreicht werden. So wird das Hessische Jagdgesetz in seinen Grundzügen nicht verändert, das Wildmonitoring soll in der Federführung der Jägerschaft verbleiben, die Förderung der Jägerschaft aus der Jagdabgabe soll entbürokratisiert werden, die Schonzeiten für Fuchs und Waschbär unter Berücksichtigung des Elterntierschutzes sollen aufgehoben werden, die Schalenwildrichtlinie soll weiterentwickelt werden und das Rotwild soll wieder wandern dürfen! Darüber hinaus soll der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen werden und soweit es rechtlich möglich ist, eine aktive Bestandregulierung ermöglicht werden”,
so Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Präsident des LJV Hessen über den vorliegenden Entwurf des Koalitionsvertrages.
Auszug aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD Hessen
(Entwurfsversion, veröffentlicht am 14.12.2023 auf Hessenschau.de). Die offizielle und unterzeichnete Version wird voraussichtlich in den kommenden Tagen veröffentlicht.
Seite 122, ff.:
Jagd und Fischerei
Wir stehen zur Jagd als Kulturgut. Sie leistet einen Beitrag zu Umwelt-, Natur- und Artenschutz. Wir werden gemeinsam mit der Jägerschaft für die Bedeutung der Jagd werben und stärken die Rechte der Jägerinnen und Jäger insgesamt.
Wir wollen die Zusammenarbeit mit der hessischen Jägerschaft intensivieren und die Selbstverwaltungsverantwortung des Landesjagdverbandes stärken. Insbesondere werden wir dafür sorgen, dass das Monitoring der Wildbestände in der Federführung der Jägerschaft verbleibt. Die wildbiologische Forschungsstelle soll dabei der Unterstützung dieser Arbeit dienen und als Bindeglied zur Jagdverwaltung ausgebaut werden. Die Ausbildung und das Prüfungswesen von Jägern werden wir in Selbstverantwortung der Jägerschaft belassen und die Nachwuchsgewinnung stärken.
Beim Umbau der Wälder spielt neben den forstwirtschaftlichen Grundprinzipien auch die Jagd eine entscheidende Rolle. Um dem kooperativen Ansatz „Wald mit Wild“ gerecht zu werden, suchen wir den Ausgleich zwischen Interessen der Jägerschaft und der Waldeigentümer. Ziel ist es, einen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestand in Einklang mit der Waldbewirtschaftung zu bringen und Wildschäden zu reduzieren.
Wir werden die Förderung der Jägerschaft aus der Jagdabgabe innerhalb der rechtlich zulässigen Grenzen entbürokratisieren.
Das Hessische Jagdgesetz wird in seinen Grundzügen nicht verändert.
Wir werden zum besseren Schutz von Bodenbrütern und Singvögeln die Schonzeiten für Fuchs und Waschbär unter Berücksichtigung des Elterntierschutzes aufheben und angemessene Jagdzeiten für die Prädatoren (wie Baummarder, Iltis, Wiesel usw.) sowie des Dachs vorsehen.
Wir werden zum Zweck der Schadensverhütung und Bestandsregulierung die Jagdzeiten für Federwild (Gänse, Krähe, Elster, Ringeltaube) erweitern.
Zum Schutz vor der Schweinepest und zur Prävention vor Schäden in der Landwirtschaft muss das Schwarzwild ganzjährig bejagbar sein. Für die Schwarzwildjagd werden wir zudem die Nutzung von Nachtsicht- und Nachtzieltechnik ermöglichen.
Die Schalenwildrichtlinie werden wir so weiterentwickeln, dass passgenaue und kooperative Lösungen der Hegegemeinschaften vor Ort für eine nachhaltige und waldverträgliche Bestandsregulierung möglich sind.
Wir werden mehr zum Erhalt der Rotwildbestände in Hessen tun. Insbesondere ist ein besserer Austausch zwischen den Rotwildgebieten erforderlich. Querungshilfen, Biotopvernetzung und jagdliche Maßnahmen müssen hier zusammen gedacht werden.
Den Wolf werden wir ins Jagdrecht aufnehmen und, soweit des rechtlich möglich ist, eine aktive Bestandsregulierung ermöglichen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bundesregierung umgehend bei der EU beantragt, den Wolf in Anhang V der FFH-Richtlinie zu überführen. Die bisher durch das Naturschutzrecht eng begrenzten Möglichkeiten zur Entnahme einzelner Problemtiere werden wir nutzen, um Menschen und Weidetiere besser vor Übergriffen zu schützen.
Um eine effiziente Steuerung der Bestände und eine praktikable Schadensprävention zu ermöglichen, müssen auch Biber und Kormoran in die Liste der jagdbaren Wildtierarten aufgenommen werden und über eine Verordnung regeln, wie das naturschutzfachliche Management der Bestände unter Beachtung der naturschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgen kann.
Der Landesjagdverband Hessen dankt allen Jagdvereinen und Hegegemeinschaften und den vielen Jägerinnen und Jägern, die sich im vergangenen Jahr an der Seite des Landesjagdverbandes und des „Aktionsbündnis Ländlicher Raum“ für einen Richtungswechsel in der Jagdpolitik eingesetzt haben. Jedes persönliche Gespräch, die Weitergabe der vom Landesjagdverband Hessen entwickelten Wahlprüfsteine an Familie, Freunde und Bekannte, Diskussionen mit den Landtagskandidaten, jeder sachliche Brief, E-Mail oder Nachricht in den Sozialen Medien hat zu diesem überragenden Erfolg beigetragen!
Wir alle können stolz darauf sein, was wir gemeinsam für die Jagd in Hessen erreicht haben! Nun gilt es, das Papier mit Leben zu füllen!
Ihr Landesjagdverband Hessen wird direkt nach der Regierungsbildung im Januar 2024 die Umsetzung der ambitionierten Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag engmaschig und als fachkundiger Jagd- und Naturschutzverband begleiten.