Am Donnerstag, 12. September 2024, haben wir die Interessen der Jägerschaft in einer weiteren ASP-Runde zur aktuellen Lage im Rheingau-Taunus-Kreis vertreten und möchten Sie über die aktuellen Entwicklungen informieren.
Trotz des nun seit Wochen verstärkten Monitorings und der Beprobung von sämtlichem Schwarzwild konnte im Rheingau-Taunus-Kreis bisher glücklicherweise das ASP-Virus NICHT nachgewiesen werden. Der nordwestlichste ASP-Befund liegt nach wie vor in Ginsheim-Gustavsburg (zwei Kadaverfunde auf der Nonnenau). Im südhessischen Landkreis Groß-Gerau gibt es weiterhin nahezu tägliche Kadaverfunde. Ein Hotspot scheint in der Region Gernsheim/Allmendfeld zu liegen. Insgesamt wurden in den ASP-Sperrzonen I und II bisher 836 Schwarzwildkadaver (auch von aufflällig erlegten Stücken) beprobt. Davon wurden 135 Stück positiv auf das ASP-Virus getestet. (123 Positivbefunde gab es im Landkreis Groß-Gerau, 6 positive Fälle im Kreis Bergstraße und weitere 6 Fälle im Landkreis Darmstadt-Dieburg, Stand: 13. September 2024). Erfreulicherweise wurde in den vergangenen Wochen auch in keinem Hausschweinbestand mehr das ASP-Virus nachgewiesen. Es bleibt daher bei den bisher acht positiv beprobten Betrieben. Dort mussten alle Schweine gekeult werden (rund 3.600 Tiere).
Bewegungs- und Erntejagden wieder möglich
Neuigkeiten aus der Sitzung vom 12. September 2024:
- Der Aufbau der Kühlcontainer in Taunusstein-Bleidenstadt schreitet voran, jedoch verzögert sich die geplante Öffnung noch um ein paar Tage. Derzeit werden noch Zeltüberdachungen, Wasser,- Strom- und Lichtleitungen installiert. Der Rheingau-Taunus-Kreis rechnet mit einer Eröffnung Ende der kommenden Woche (KW 38/2024). Wir werden Sie umgehend informieren, sobald dort erlegtes Schwarzwild angeliefert werden kann.
- Um auch während der Drückjagdsaison entsprechende Kühlkapazitäten vorhalten zu können, bittet der Kreis die Personen, die den Kühlcontainer in Taunusstein-Bleidenstadt nutzen möchten, um eine formlose Mitteilung bei Erwartung größerer Drückjagdstrecken. Schreiben Sie diesbezüglich einfach eine kurze E-Mail an asp@rheingau-taunus.de und teilen mit, wenn Sie eine hohe Strecke erwarten. Dies dient nur der besseren Planbarkeit, es ist KEINE Genehmigung notwendig.
- Die Tonnenkapazitäten für die Entsorgung von Aufbrüchen während der Drückjagdsaison wurden auf unsere Anregung hin ebenfalls erweitert. An der Kläranlage Grünau sowie in Taunusstein befinden sich nun je 15 Tonnen für die Aufbruchentsorgung. In den Monaten November und Dezember haben wir um eine engmaschigere Abholung gebeten, damit die Entsorgungskontingente auch bei höheren Drückjagdstrecken ausreichend vorhanden sind.
- Bitte entsorgen Sie nur Aufbrüche von Schwarzwild aus der Sperrzone I an den Kadaversammelstellen (Kläranlage Grünau und Taunusstein-Bleidenstadt). Der Kreis bittet darum, den Aufbruch auslaufsicher in dichte und verschließbare Müllsäcke zu verpacken.
- Der Kreis sucht weiterhin Unterstützung (auf Minijob-Basis) an den Kadaversammelstellen. Melden Sie sich bei Interesse gerne ebenfalls per E-Mail an asp@rheingau-taunus.de und teilen Ihre Rufnummer mit. Es sind bereits mehrere Jäger an den Sammelstellen im Einsatz. Zur Ausweitung der Öffnungszeiten ist jedoch weiteres Personal erforderlich.
- Die Allgemeinverfügung des Rheingau-Taunus-Kreises zur Afrikanischen Schweinepest wurde wie bereits in unserem Newsletter vom 11. September 2024 angekündigt, geändert. Bewegungs- und Erntejagden sind ab dem 13. September 2024 wieder möglich.Zusatzinformation des Rheingau-Taunus-Kreises: Bitte denken Sie bei der Planung der Jagd daran, dass das Schwarzwild in der Sperrzone I bleibt und nicht über die Grenzen der Sperrzone getrieben wird. Siehe auch Infoschreiben des Rheingau-Taunus-Kreises (5. Update).
Weitere Einschränkungen der Jagd und für die Durchführung von Drückjagden konnten nicht zuletzt durch die guten Beratungen auf Landes- und Kreisebene vermieden werden.
Unter Bezugnahme des LJV-Merkblattes zur verstärkten Schwarzwildbejagung (ursprünglich im Jahr 2017 zur ASP-Prävention entstanden) möchten wir Sie bitten, das Schwarzwild scharf aber waidgerecht zu bejagen. Dort wo es möglich ist, sollte demnach Schwarzwild ohne Gewichtsbeschränkung freigegeben werden, der Elterntierschutz ist jedoch immer zu beachten. Bitte weisen Sie in Ihren Drückjagdansprachen noch einmal deutlich darauf hin.