Wie bereits angekündigt, hat der Rheingau-Taunus-Kreis heute, am Montag, 12. August 2024, die Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen auf der Homepage unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht:
Link zum Bereich „Öffentliche Bekanntmachungen“ des Rheingau-Taunus-Kreises
Die Allgemeinverfügung tritt einen Tag nach Bekanntmachung, am Dienstag, 13. August 2024, in Kraft.
Zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest wurde die Sperrzone 1 wie folgt festgelegt: Interaktive Karte zu allen aktuell eingerichteten Restriktionszonen
Die grüne Markierung zeigt die Sperrzone 1 (Pufferzone), die im Rheingau bis Oestrich-Winkel reicht.
Der Wiesbadener Kurier hat unsere Pressemeldung vom vergangenen Samstag aufgegriffen und berichtet wie folgt:
„Negativ getestete Wildschweine dürfen nach entsprechender Genehmigung verwertet werden. Darauf weist auch Markus Stifter, Vorsitzender des Jagdvereins Rheingau, in einer Mitteilung hin: „Die Verbraucherinnen und Verbraucher können sich nach wie vor auf eine konstant hohe Fleischqualität von gesunden Wildschweinen verlassen.“ Zudem sei die Afrikanische Schweinepest weder für den Menschen noch für andere Tiere gefährlich.“ (Quelle: Wiesbadener Kurier) Zum Artikel im Wiesbadener Kurier vom 12.08.2024
WICHTIG: Der Rheingau-Taunus-Kreis hat auf der Veranstaltung am 9. August 2024 auf dem Hofgut Mappen den praktischen Ablauf, insbesondere auch hinsichtlich einer Ausnahmegenehmigung für die Verarbeitung und Vermarktung von Schwarzwild außerhalb der Sperrzone 1 erläutert. Einen ausführlichen Artikel zu den jagdlichen Maßnahmen, den Regeln für die Verwertung von erlegtem Schwarzwild aus der Sperrzone 1, sowie einen praktischen Ablauf der Jagd finden Sie auf unserer Homepage unter AKTUELLES.
Aufruf zur verstärkten Schwarzwildjagd – ein Kommentar von Markus Stifter
Die ASP-Sperrzone 1 soll als Pufferzone um das bisherige Infektionsgebiet dienen. Mittlerweile wurde in drei hessischen Landkreisen (Groß-Gerau, Bergstraße und Darmstadt-Dieburg) das ASP-Virus bei Wildschweinen nachgewiesen. Die innere Zone (Infektionsgebiet) umfasst mehr als 100.000 Hektar. Trotz aller Schutzmaßnahmen, wie z. B. der Elektrozäune, lässt sich ein Vireneintrag in die benachbarten Gebiete und Landkreise nicht sicher ausschließen. Daher wurde nun – nach Vorgaben der Maßnahmenpläne der EU-Kommission – eine sogenannte Pufferzone festgelegt, die wie ein Gürtel mit einer Ausdehnung von 10 km in alle Himmelsrichtungen um das Infektionsgebiet gelegt wurde.
Zu der Festlegung der Sperrzonen 1 und 2 sowie zur verstärkten Bejagung hat der LJV Hessen ein Video inkl. einer schematischen Animation veröffentlicht. Das Video kann unter folgendem Link angeschaut werden: Link zum Video: Warum es so wichtig ist, Schwarzwild in der Sperrzone 1 scharf zu bejagen?
Sollte es zu einer Einschleppung des ASP-Virus von der inneren Zone (Sperrzone 2/Infizierte Zone) in das äußere Gebiet (Sperrzone 1/Pufferzone) kommen, sollte das Virus auf eine möglichst geringe Schwarzwildpopulation treffen, damit es sich nicht so schnell verbreiten kann. Träfe das Virus in der Pufferzone auf einen (theoretisch angenommen Bestand) von 1.000 Wildschweinen könnte es sich sehr schnell ausbreiten und würde sich sehr lange, vermutlich über mehrere Jahre, in der Region halten. Ist der Schwarzwildbestand aber auf eine ebenfalls theoretisch angenommene Zahl von 100 Stück Schwarzwild reduziert worden, lässt sich ein Ausbruchsherd schneller regional begrenzen und die Ausbreitung auf den Gesamtbestand wird stark verlangsamt (siehe Abbildung).
Daher ist es richtig und wichtig, das Schwarzwild nun scharf aber waidgerecht zu bejagen. Wir befinden uns jetzt in der Phase der aktiven Seuchenprävention. Es gilt daher, Chancen zu nutzen, um die Schwarzwildpopulation – unter Beachtung des Elterntierschutzes – deutlich zu reduzieren.
Daher: Nutzen Sie bitte die Gelegenheit zur verstärkten Bejagung und erlegen Sie auch kleine Frischlinge, die unter normalen jagdlichen Bedingungen nicht erlegt würden. Auch diese Frischlinge werden in wenigen Monaten geschlechtsreif sein und so zur Erhöung der Population beitragen. Selbstverständlich gelten nach wie vor alle sicherheitsrelevanten, jagd- und waffenrechtlichen Vorgaben sowie der Elterntierschutz.
Wir haben nun in dieser Krise die Chance, der Gesellschaft und der Politik zu zeigen, welche wichtige Aufgabe die Jägerschaft einnimmt und welch unverzichtbar wichtige Aufgabe wir übernehmen. Lassen Sie es uns gemeinsam anpacken!